Pensionierung
Wir bitten Sie, uns Ihre Pensionierungen spätestens einen Monat vor dem effektiven Pensionierungszeitpunkt mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass eine Kapitalauszahlung anstelle der monatlichen Rente nur möglich ist, falls Sie mindestens 2 Monate vor dem Pensionierungszeitpunkt den Antrag gestellt haben. Bei verheirateten Personen muss der Antrag durch den Ehepartner mittels beglaubigter Unterschrift mitunterzeichnet werden. Auch ein begünstigter Lebenspartner muss mittels beglaubigter Unterschrift den Antrag auf Kapitalauszahlung mit unterzeichnen.